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Gold und Silber im Betriebsvermögen: Unser großer Ratgeber

Privatpersonen haben in Deutschland die Möglichkeit, in physisches Gold oder Silber zu investieren. Unternehmen haben ebenfalls nicht selten liquide Mittel, die sie für einen bestimmten Zeitraum oder auch unbefristet gerne rentabel anlegen möchten. In diesem Fall kommt unter anderem der Kauf von Edelmetallen infrage, die anschließend zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören.

 

Edelmetalle im Betriebsvermögen

Ratgeber zu Edelmetallen im Betriebsvermögen gratis als eBook

Dieser Ratgeber richtet sich an Unternehmer, die überlegen Liquiditätsreserven oder Rücklagen in Gold und Silber oder andere Edelmetalle umzuschichten, um Negativzinsen zu umgehen, auf Wertzuwächse hoffen oder Bank- und Währungsausfallrisiken minimieren wollen. Sie erhalten ihn kostenlos als PDF-Datei, wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden.

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Inhaltsverzeichnis

 

In diesem Zusammenhang gibt es einige Punkte zu beachten, denn in mancher Hinsicht muss zwischen Gold und Silber im Privat- und im Betriebsvermögen unterschieden werden. Wir möchten in unserem großen Ratgeber auf einige Punkte eingehen, wie zum Beispiel auf das Thema Steuern. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Chancen und Risiken Edelmetalle beinhalten, warum Sie Kurschancen nutzen sollten - statt Strafzinsen zu zahlen - und auf welchem Weg Sie Gold, Silber oder andere Edelmetalle am besten kaufen und verwahren.

Was ist das gewillkürte Betriebsvermögen bei Personengesellschaften?

Wenn Personengesellschaften zur Verfügung stehendes Kapital in Edelmetalle, wie Gold und Silber, oder andere Sachwerte investieren, dann wird in dem Zusammenhang oft vom sogenannten gewillkürten Betriebsvermögen gesprochen. Das bedeutet, dass das Betriebsvermögen nicht nur aus notwendigen Wirtschaftsgütern besteht, die zum Aufrechterhalten der Geschäftstätigkeit von Nöten sind. Darüber hinaus können ebenfalls Werte wie Gold dem Betriebsvermögen von Personengesellschaften zugerechnet werden, die für die Leistungserbringung des Unternehmens nicht unbedingt notwendig sind. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich weder dem Privatvermögen noch dem notwendigen Betriebsvermögen zurechnen lässt. Ferner muss dieses Betriebsvermögen dazu geeignet sein, das Unternehmen auf gewisse Art und Weise zu fördern. Dazu würde es bereits ausreichen, wenn zum Beispiel Goldbarren entweder als Liquiditätsreserve vorgehalten oder durch die Anlage eine Rendite erzielt wird, die natürlich dem Unternehmen zugutekommt.

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Steuerliche Behandlung von Edelmetallen wie Gold und Silber im Betriebsvermögen bei Kapitalgesellschaften

In steuerlicher Hinsicht gibt es einige Punkte, die im Zusammenhang mit Edelmetallen im Betriebsvermögen beachtenswert sind. Aus dem Grund möchten wir gerne in diesem Abschnitt auf die folgenden Aspekte eingehen, die zum großen Thema Steuern zählen:

  1. Anschaffungskosten absetzen/abschreiben
  2. Mehrwertsteuer beim Kauf
  3. Besteuerung beim Verkauf mit Gewinn

Bevor wir näher auf die einzelnen Punkte zum Thema Besteuerung eingehen, möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht über die wichtigsten Details geben:

  • Ausschließlich der Erwerb von sogenanntem Anlagegold ist von der Mehrwertsteuer befreit
  • Kauf von Silberbarren wird mit 19 % MwSt. besteuert
  • Zumindest Teil-Abschreibungen sind oftmals möglich
  • Anschaffungskosten können mitunter abgesetzt werden
  • Gewinn aus Veräußerung ist für Unternehmen steuerpflichtig

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Unterscheidung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

anlagevermoegen

Bevor wir etwas näher auf die einzelnen Steuern eingehen, möchten wir zu Beginn eines kurz festhalten: Wenn Sie sich dafür entscheiden, Edelmetalle zu erwerben und diese zum Betriebsvermögen gehören sollen, kann dies zwei Vermögensarten betreffen. Bekanntlich gibt es in jedem Unternehmen zum einen das Anlage- und zum anderen das Umlaufvermögen. In welchen Bereich Gold und Silber fallen, hängt vor allem damit zusammen, welches Ziel Sie mit dem Erwerb der Barren oder Münzen haben.

Soll es sich um eine längere Investition handeln, weil Sie zum Beispiel mit den Goldbarren langfristig eine gute Rendite erzielen möchten oder diese als Rücklagen dienen, ist der Bestand dem Anlagevermögen zuzurechnen. Dient das Edelmetall hingegen der Sicherung der Liquidität oder kommt es häufiger zum Verkauf und erneutem Ankauf, wird das Edelmetall normalerweise dem Umlaufvermögen zugerechnet. Die Einsortierung in der Bilanz erfolgt beim Anlagevermögen in den Finanzanlagen und beim Umlaufvermögen in den Waren bei Anschaffung.

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Welche Betriebsausgaben können Unternehmen beim Erwerb von Edelmetallen absetzen? 

Kaufen Unternehmen Edelmetalle in das Betriebsvermögen, können sie die Anschaffungskosten sowie eventuell anfallende Lager- und Versicherungskosten als Betriebsausgabe absetzen. 

Ist beim Kauf Mehrwertsteuer vom Unternehmen zu zahlen?

Eine weitere steuerliche Frage im Zusammenhang mit Edelmetallen im Betriebsvermögen bezieht sich auf die zu zahlende Mehrwertsteuer. Unabhängig davon, ob der Erwerb von Privatpersonen oder juristischen Personen erfolgt, fällt beim Kauf von Gold unter der Voraussetzung keine Mehrwertsteuer an, dass es sich um sogenanntes Anlagegold handelt. Darunter fallen insbesondere Barren sowie Goldmünzen, die zur Kategorie der Anlagemünzen zählen. Dazu gehören unter anderem:

 

 

Handelt es sich hingegen um Gedenkmünzen bzw. Sammlermünzen, müssen auch Unternehmen beim Kauf Mehrwertsteuer zahlen, wenn diese nicht als Anlagegoldmünzen steuerbefreit sind. Der Erwerb von Silber unterliegt hingegen vom Grundsatz her stets der Mehrwertsteuer. Mit der Abschaffung der Differenzbesteuerung bei Weißmetallen zum 1.1.2023 unterliegt der Erwerb von Silber vom Grundsatz her stets der Mehrwertsteuer. Allerdings können Unternehmen sowie Privatpersonen auch hier weiterhin die Mehrwersteuer sparen, wenn sie eine Freilagerlösung wählen. 

Bezüglich der Mehrwertsteuer bei Silber macht der Paragraph 15 Umsatzsteuergesetz vor allem einen Unterschied zwischen Privat- oder Betriebsvermögen. Ist Letzteres der Fall, kann ein Vorsteuerabzug erfolgen. Demzufolge können juristischen Personen für gewöhnlich damit rechnen, dass sie einen Vorsteuerabzug vornehmen dürfen. Bei zwei weiteren Edelmetallen, nämlich Platin und Palladium, gibt es solche Ausnahmen nicht. In diesem Fall müssen Unternehmen beim Erwerb - sowohl bei Münzen als auch Barren - stets den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen. 

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Müssen erzielte Gewinne bei Gold und Silber als Unternehmen versteuert werden?

Ein dritter Punkt im Hinblick auf Steuern ist bei Edelmetallen im Betriebsvermögen ebenfalls interessant, nämlich ob durch den Verkauf realisierte Gewinne zu versteuern sind. In dem Zusammenhang hört und liest man oftmals davon, dass Veräußerungsgewinne, die durch den Verkauf von physischem Gold vorhanden sind, steuerfrei wären. Dies gilt allerdings zunächst einmal nur für Privatvermögen und auch nur dann, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Dann sind solche Veräußerungsgewinne aus privaten Geschäften tatsächlich steuerfrei.

Sind Goldbarren, Goldmünzen, Silberbarren oder Silbermünzen nicht dem Privatvermögen zuzurechnen, weil sie Bestandteil des Betriebsvermögens sind oder zuvor einmal waren, müssen Veräußerungsgewinne versteuert werden. In einem solchen Fall lautet die vornehmliche Rechtsauffassung, dass Gewinne einer Veräußerung unabhängig der Haltedauer immer steuerpflichtig sind.

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Edelmetalle privat oder als Unternehmer halten

Grundsätzlich haben in Deutschland sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen ohne Einschränkung die Möglichkeit, Edelmetalle in physischer Form zu erwerben. Unterschiede gibt es allerdings bezüglich der Besteuerung, wie wir im vorherigen Abschnitt ausführlich erläutert haben. Darüber hinaus macht es weiterhin einen Unterschied, ob Sie Edelmetalle für Ihr Privatvermögen oder eben als Teil des Betriebsvermögens nutzen möchten.

Kaufen Sie Gold oder Silber als Privatperson, dient der Erwerb in aller Regel dem Vermögensaufbau oder der langfristigen Kapitalanlage. Manchmal sind es ebenfalls Spekulationen und die Hoffnung auf steigende Goldpreise, die den Ausschlag für den Kauf und Verkauf geben. Wenn Sie hingegen in Ihrem Unternehmen Gold oder andere Edelmetalle erwerben möchten, um diese ins Betriebsvermögen fließen lassen, haben Sie eine deutlich größere Verantwortung - nicht zuletzt auch gegenüber Ihren Mitarbeitern.

Zwar hat sich Gold über die letzten Jahrzehnte hinweg im Durchschnitt als relativ stabil gezeigt. Dennoch ist eine solche Anlage natürlich mit einem gewissen Preis- bzw. Kursrisiko verbunden. Daher sollten Sie zunächst einmal klar definieren, ob das Edelmetall zum Umlauf- oder Anlagevermögen zählt. Möchten Sie die Edelmetalle als Teil Ihres Betriebsvermögens ansehen, welches Sie langfristig investieren wollen, dann sollten Sie daran denken, dass bei vorzeitigen Zugriff der Wert des Edelmetalls auch geringer als beim Kauf sein kann. Fehlt Ihnen dadurch Kapital, kann dies bei geplanten Investitionen oder auch beim angedachten Schuldenabbau sehr negative Konsequenzen haben.Es ist daher wichtig, dass Sie mit dem Investment in Edelmetalle als Unternehmer noch vorsichtiger sind, als wenn es sich um Ihr Privatvermögen handeln würde.

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Chancen und Risiken: Rücklagen als Edelmetalle statt Bankguthaben

Es gibt inzwischen eine Reihe von Unternehmen, die sich gezielt für Edelmetalle als Kapitalanlage und Teil des Betriebsvermögens entscheiden. Dieser Trend hat sich insbesondere in der Niedrigzinsphase verstärkt, seit es nämlich für sichere und verzinsliche Anlageformen keine nennenswerten Renditen mehr gibt. Aus dem Grund stellen sich auch aktuell zahlreiche Unternehmensführungen die Frage, wie es mit den Chancen und Risiken der Edelmetalle als Rücklage aussieht, insbesondere im Vergleich zum Deponieren von Guthaben beispielsweise auf einen Tages- oder Festgeldkonto.

Gold glänzt langfristig am stärksten

 

In der folgenden Tabelle möchten wir daher einige klassische und sehr sicheren Anlageformen, für die sich Unternehmen häufig zur Anlage des Vermögens entscheiden, mit dem Investment in Edelmetalle gegenüberstellen. Dabei gehen wir sowohl auf die Chancen und Risiken der jeweiligen Anlageform bei einem langfristigen Investment als auch auf einige weitere Eigenschaften ein. Anschließend können Sie sich im optimalen Fall ein gutes Bild darüber machen, ob für Ihr Unternehmen Edelmetalle als Rücklage oder infrage kommen.

 

Anlageform Risiko durchn. Ertrag pro Jahr Verfügbar Hauptvorteil
Edelmetalle (physisch) mittel 6 - 8 % schnell inflationsgeschützt
Aktien mittel bis hoch 7 - 9 % schnell Kursgewinne
Anleihen gering bis hoch 1 - 10 % schnell (Börse) Zinsertrag
Festgeld sehr gering 1 - 2 % nach Fälligkeit fester Ertrag
Tagesgeld sehr gering 0,3 - 0,8 % sofort sofort verfügbar
Fonds gering bis hoch 1 - 8 % schnell Diversifikation


Eine kurze Erläuterung zum durchschnittlichen Ertrag bei einigen Anlageformen: Bei Anleihen zum Beispiel ist die Spanne sehr groß, weil die Rendite von der Art des Wertpapiers abhängt. Bei Bundesanleihen zum Beispiel erzielen Sie aktuell kaum einen Ertrag von mehr als 1%, während Sie zum Beispiel bei Rentenpapieren von Emittenten aus dem Bereich der Schwellenländer durchaus Zinsen von acht oder mehr Prozent – bei entsprechend hohem Risiko – erhalten können. Ähnlich ist bei Fonds zu differenzieren, ob es sich zum Beispiel um einen Geldmarkt- oder Aktienfonds handelt. 

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Kurschancen statt Strafzinsen: Chancen und Risiken im Blick haben

Ein ganz ähnliches Thema wie im vorherigen Abschnitt angesprochen ist die Frage, ob Unternehmen bei Edelmetallen Chancen nutzen sollten, statt zum Beispiel auf dem Festgeldkonto Strafzinsen zu zahlen. Tatsächlich gehen mittlerweile immer mehr Banken dazu über, bei Anlagekonten juristischer Personen zumindest ab einem bestimmten Anlagebetrag Minuszinsen zu verlangen. Das bedeutet, dass Sie für Ihr Guthaben an die Bank Zinsen zahlen, statt vom Kreditinstitut einen Zinsertrag zu erhalten. Ihr Kapital würde in diesem Fall also schlichtweg immer weniger werden. 

Aus diesem Grund denken mittlerweile immer mehr Selbstständige und Unternehmen darüber nach, vorhandenes Investitions- und Anlagekapital längerfristig in andere Anlageformen zu investieren, wie zum Beispiel:

  • Immobilien
  • Festverzinsliche Wertpapiere, zum Beispiel Unternehmensanleihen
  • Edelmetalle


Eines sollten Sie in dem Zusammenhang stets im Hinterkopf haben: Die Anlage in Edelmetalle ist natürlich mit einem höheren Risiko verbunden, als wenn Sie vorhandenes Kapital auf einem in Euro geführtem Tages-, Spar- oder Festgeldkonto vorhalten. Gravierende Nachteile sind allerdings die bereits angesprochenen Strafzinsen oder zumindest sehr geringen Erträge, die mit einer solch sehr sicheren Geldanlage auf einem Bankkonto verbunden sind. Dem höheren Risiko bei der Anlage in Gold und Silber stehen Chancen auf sehr gute Durchschnittserträge gegenüber, die zum Beispiel beim Gold in den letzten Jahren bei rund sechs bis acht Prozent jährlich lagen.

Da Rücklagen zwar einerseits langfristig aufgebaut werden, andererseits jedoch manchmal schnell abgerufen werden müssen, ist für viele Unternehmen sicherlich ein „Mix“ die beste Wahl. Das bedeutet, dass zum Beispiel 50 Prozent des zu investierenden Kapitals auf einem Tages- oder Festgeldkonto deponiert werden, während die andere Hälfte als Rücklagen in Edelmetalle fließen.Wie das Verhältnis optimal gestaltet wird, muss jedes Unternehmen selbst nach den Gegebenheiten und der voraussichtlichen Entwicklung entscheiden.

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Edelmetalle kaufen und aufbewahren: Welche Alternativen gibt es?

Unternehmen, die vielleicht zum ersten Mal Edelmetalle für das Betriebsvermögen erwerben möchten, wissen nicht zwangsläufig, wie und wo sie Gold und Silber kaufen können. Zudem gibt es häufig die Frage, wo die Bestände gelagert werden können. Beim Kauf von Edelmetallen gibt es aktuell insbesondere die folgenden drei Optionen, wenn es um den Erwerb von physischem Gold, Silber, Palladium oder Platin geht:

 

Die Banken haben sich mittlerweile relativ stark aus dem Geschäft mit dem An- und Verkauf von Goldbarren oder Silberbarren zurückgezogen. Unter anderem aus dem Grund werden deutlich häufiger Edelmetallhändler frequentiert, entweder vor Ort oder als Online-Händler. Welcher Weg der empfehlenswerter ist, hängt sicherlich auch davon ab, wie viel Kapital das Unternehmen in Edelmetalle investieren möchte.

Der Vorteil beim Edelmetallhändler vor Ort ist, dass dort faktisch ein direkter „Tausch“ Geld gegen Edelmetall stattfindet. Somit gehen Sie mit dem Erwerb kein Risiko ein, dass Sie die gekauften Barren oder Münzen vielleicht nicht erhalten. Bei Online-Edelmetallhändlern besteht dieses Risiko, allerdings nur bei unseriösen Händlern. Daher ist es wichtig, dass Sie bei der Auswahl der Edelmetallboutique im Internet auf Seriosität achten. Dann können Sie sicher sein, dass die bestellten Edelmetalle tatsächlich geliefert werden.

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Wie und wo erfolgt die Lagerung von im Betriebsvermögen bilanzierten Edelmetallen?

Eine weitere Frage, wenn Sie zukünftig Edelmetalle in Ihr Betriebsvermögen aufnehmen möchten, bezieht sich auf die Lagerung. Diesbezüglich gibt es drei Alternativen, nämlich:

 

 

Die Lagerung im Banksafe ist meist eine sichere Methode, hat allerdings zwei möglichen Nachteile. Zum einen sind das die Kosten, denn insbesondere etwas größere Bankschließfächer schlagen jährlich nicht selten mit 300 bis 800 Euro Miete zu Buche. Hinzu kommt möglicherweise das Problem, dass Sie für Ihr Unternehmen etwas größere Bestände an Barren oder Münzen verwahren lassen möchten, sodass die Bank kein ausreichend großes Schließfach zur Verfügung stellen kann. Zudem müssen Sie darauf achten, dass das Bankschließfach entsprechend des Gegenwerts des Inhalts fortlaufend versichert ist. Meist sind Bankschließfächer nur bis circa 30.000 Euro versicherbar.

Unter anderem in diesem Fall ist eventuell die zweite Alternative sinnvoll, nämlich die Lagerung, die durch den Edelmetallhändler organisiert wird. Einige, wenige Online-Edelmetallhändler arbeiten mit Betreibern von Hochsicherheitstresoren zusammen, in denen die Lagerung der Bestände sämtlicher Kunden stattfindet. Hier ist es wiederum wichtig, dass Sie nicht nur dem Online-Händler, sondern auch der Lagerstelle vertrauen, dass Ihre Bestände dort tatsächlich sicher verwahrt werden. Wenig empfehlenswert wären daher zum Beispiel Lagerorte weit außerhalb der EU bzw. Europas, wie zum Beispiel auf den Bahamas.

Falls Sie misstrauisch sind und der Banksafe aus den genannten Gründen nicht infrage kommt, besteht eine dritte Option darin, die Verwahrung der Edelmetallbestände in Ihrem betriebseigenen Tresor vorzunehmen. Unter dieser Voraussetzung sollten Sie allerdings darauf achten, dass die Versicherungssumme ausreicht und Sie über einen Tresor mit einer möglichst hohen Widerstandsfähigkeit (Sicherheitsstufe) verfügen. Falls noch kein Tresor vorhanden sein sollte, sind die Anschaffungskosten einzukalkulieren. Die Entscheidung bezüglich der Lagerung ist also relativ individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

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Edelmetalle im Betriebsvermögen: unser Gesamtfazit

Grundsätzlich ist es sicherlich in Zeiten extrem niedriger Zinsen keine schlechte Idee, wenn Unternehmen Edelmetalle in ihr Betriebsvermögen aufnehmen oder Bestände aufstocken. Zuvor sollten allerdings einige Punkte im Hinblick auf die Steuer beachtet werden, denn Gold und Silber haben als Anlageform nicht nur Vorteile gegenüber anderen Anlageprodukten. Darüber hinaus sollten Sie sich vorher Gedanken machen, wo Sie die Edelmetalle kaufen und lagern möchten. In der Hinsicht stehen jeweils mehrere Alternativen zur Auswahl. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass Gold oder Silber im Betriebsvermögen oft eine gute Idee ist und sich in der Praxis bestens umsetzen lassen.

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